Falken Kurier · Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Kurier-, Express- und Transportleistungen der Falken Kurier UG (haftungsbeschränkt).
Bei der freien Kündigung eines Transportauftrags berechnen wir den gesetzlichen Vergütungsanspruch nach Abzug ersparter Kosten und anzurechnenden anderweitigen Erwerbs, begrenzt auf 35 % des vereinbarten Gesamtpreises. Ist der Anspruch geringer oder besteht keiner, zahlen Sie entsprechend weniger oder nichts. Einzelheiten stehen in Ziffer 10.
1. Anbieter und Geltung
Vertragspartner ist die Falken Kurier UG (haftungsbeschränkt), Berner Straße 17, 60437 Frankfurt am Main, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Noman Malik, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 134047. E-Mail: info@falkenkurier.de, Telefon: 0176 21562380.
Diese AGB gelten für die jeweils vereinbarten Kurier-, Express- und Transportleistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt; Unternehmer handelt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften und anwendbare internationale Übereinkommen bleiben unberührt. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) werden durch diese AGB nicht einbezogen.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Leistungsbeschreibungen auf der Website und unverbindliche Preisberechnungen ermöglichen eine Anfrage. Das Absenden eines als Anfrage bezeichneten Formulars sowie dessen automatische Eingangsbestätigung begründen noch keinen Transportvertrag. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot mit hinreichend bestimmten Leistungen und Preis angenommen wird oder wir einen verbindlichen Auftrag ausdrücklich annehmen. Eine ausdrücklich als verbindlich ausgewiesene Buchung richtet sich nach den dort vor Vertragsschluss angezeigten Bedingungen.
Maßgeblich sind insbesondere Abhol- und Lieferadresse, Sendungsart, Menge, Maße, Gewicht, Termin, Leistungsumfang und Preis. Wir halten die Auftragsdetails möglichst in Textform, etwa per E-Mail, fest. Wirksame mündliche oder individuelle Vereinbarungen bleiben verbindlich. Diese AGB müssen dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart werden.
3. Leistungen und Transportpartner
Wir übernehmen die im Auftrag vereinbarte Beförderung und Ablieferung. Dazu können insbesondere Direktfahrten, Dokumenten- und Möbeltransporte, Express- und Overnight-Sendungen, Lkw-Transporte sowie On-Board-Kurierleistungen gehören. Fahrzeug, Transportweg, Zusatzleistungen und etwaige Umladungen richten sich nach der Vereinbarung. Eine ausschließlich direkte Fahrt oder persönliche Begleitung auf der gesamten Strecke wird nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist.
Wir dürfen geeignete Transportpartner einsetzen. Unsere vertragliche Verantwortung und die gesetzliche Haftung für eingesetzte Personen und Unternehmen bleiben bestehen. Eine bloße Vermittlung eines Vertrages mit einem anderen Anbieter bedarf einer gesonderten, vor Vertragsschluss klar ausgewiesenen Vereinbarung, die den tatsächlichen Vertragspartner benennt.
4. Sendungsangaben und Verpackung
Der Auftraggeber teilt die für eine sichere und vertragsgemäße Beförderung erforderlichen Angaben rechtzeitig und richtig mit. Dazu gehören insbesondere Inhalt, Stückzahl, Maße, Gewicht, besondere Empfindlichkeit, erforderliche Temperaturbedingungen, ungewöhnlich hoher Wert sowie bekannte Zugangs- und Zufahrtsbeschränkungen.
Soweit wir Verpackung oder Kennzeichnung nicht ausdrücklich übernehmen, ist die Sendung entsprechend ihrer Art und dem vereinbarten Transport sicher zu verpacken und zu kennzeichnen. Notwendige Unterlagen und behördliche Informationen sind bereitzustellen. Gesetzliche Sonderregeln für Verbraucher und Umzugsgut bleiben unberührt.
Erkennbare Probleme klären wir vor Übernahme oder Weiterbeförderung. Eine Übernahme ohne Vorbehalt ist keine allgemeine Bestätigung, dass Inhalt, Verpackung oder Angaben vollständig geprüft wurden. Eine Haftung des Auftraggebers für Pflichtverletzungen richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; diese AGB begründen keine zusätzliche verschuldensunabhängige Haftung.
5. Be- und Entladung, Tragen und Wartezeit
Ob Fahrerhilfe, Tragen bis zur Wohnung, zusätzliche Träger, Treppen, Verpacken, Auf- oder Abbau sowie besondere Hilfsmittel enthalten sind, wird im Auftrag festgelegt. Der Auftraggeber informiert vorab über Etagen, Aufzüge, enge Zugänge, Halteverbote und schwere oder sperrige Gegenstände.
Soweit nichts anderes vereinbart ist und sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt, gelten für gewöhnliche Frachttransporte die gesetzlichen Regeln des § 412 HGB: Der Absender verantwortet das beförderungssichere Laden, Stauen, Befestigen und Entladen; wir sorgen für die Betriebssicherheit des Fahrzeugs. Für Umzugsgut gelten die besonderen gesetzlichen Regeln, insbesondere § 451a HGB.
Eine angemessene Be- und Entladezeit ist nach Maßgabe des Gesetzes berücksichtigt. Weitergehende Wartezeit wird nur nach einer wirksamen Preisvereinbarung oder bei Vorliegen eines gesetzlichen Anspruchs berechnet. Dauer, Anlass und Berechnung müssen nachvollziehbar sein. Neue Zusatzleistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt, soweit nicht eine dringende Maßnahme nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
6. Besondere Güter und internationale Transporte
Gefahrgut, temperaturgeführte oder medizinische Sendungen, verderbliche Waren, lebende Tiere, besonders wertvolle Güter, Kunstwerke, Antiquitäten und Klaviere erfordern eine vorherige Abstimmung und unsere ausdrückliche Annahme unter den für die Sendung erforderlichen Bedingungen. Gesetzliche Verbote sowie Zulassungs-, Verpackungs- und Sicherheitsanforderungen sind einzuhalten. Verbotene Güter werden nicht befördert.
Eine allgemeine Leistungsbeschreibung ersetzt keine Vereinbarung über eine konkrete Temperaturspanne, Überwachung, besondere Sicherung oder Versicherung. Aufträge, deren notwendige Voraussetzungen wir nicht erfüllen können, werden nicht angenommen.
Bei grenzüberschreitenden Transporten stellt der Auftraggeber die vereinbarten und gesetzlich erforderlichen Waren-, Zoll- und Einfuhrunterlagen bereit. Zuständigkeiten für Zollabwicklung, Abgaben und Genehmigungen werden vor Auftragserteilung geklärt. Bei On-Board-Kurierleistungen sind außerdem die tatsächliche Flugverfügbarkeit und die Sicherheits- und Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger zu berücksichtigen. Eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs wird abgestimmt; unsere gesetzliche Verantwortung bleibt bestehen.
7. Abhol- und Liefertermine, Transporthindernisse
Vereinbarte verbindliche Termine und ausdrücklich zugesagte Garantien bleiben maßgeblich. Als voraussichtlich bezeichnete Zeitangaben sind Planungsangaben. Auch ohne vereinbarten Termin gelten die gesetzlichen Anforderungen an die Lieferfrist. Terminwünsche und verbindliche Zusagen werden in den Auftragsdetails möglichst eindeutig bezeichnet.
Erkennen wir eine Verzögerung oder ein Beförderungs- oder Ablieferungshindernis, informieren wir den Auftraggeber und holen erforderliche Weisungen ein. Notwendige Maßnahmen, zusätzliche Kosten und die Verantwortung für das Hindernis richten sich nach Vereinbarung und Gesetz. Verkehr, Wetter, technische Störungen, Flugausfälle oder behördliche Maßnahmen führen nicht allein aufgrund ihrer Benennung zu einem Haftungsausschluss.
8. Preise, Zusatzkosten und Zahlung
Es gilt der vereinbarte Preis für die bestätigten Auftragsdaten. Verbrauchern werden vor Vertragsschluss der Gesamtpreis einschließlich anwendbarer Umsatzsteuer und die berechenbaren zusätzlichen Kosten mitgeteilt. Gegenüber Unternehmern können Preise bei eindeutiger Kennzeichnung netto zuzüglich Umsatzsteuer angegeben werden.
Wartezeit, weitere Haltestellen, zusätzliche Träger, Rückfahrten, Lagerung, Maut, Parkkosten, Nacht- oder Feiertagsleistungen und andere Zuschläge fallen nur an, soweit sie wirksam vereinbart sind oder ein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht. Bereits im Gesamtpreis enthaltene Positionen werden nicht doppelt berechnet. Weichen die tatsächlichen Auftragsdaten wesentlich von der Anfrage ab, stimmen wir eine notwendige Anpassung ab; eine Preisänderung erfolgt nicht allein nach unserem freien Ermessen.
Zahlungsart, Vorauszahlung und Zahlungsfrist richten sich nach der konkreten Vereinbarung. Fehlt eine abweichende Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln. Verzugszinsen und Verzugskosten werden nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
9. Zustellung und Abliefernachweis
Die Sendung wird am vereinbarten Ort an den Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person übergeben. Eine Ablage ohne persönliche Übergabe oder die Übergabe an Nachbarn setzt eine entsprechende Weisung oder Empfangsberechtigung voraus. Wir dürfen die Ablieferung mit Datum, Uhrzeit und einem geeigneten Nachweis dokumentieren; dabei beachten wir den Datenschutz.
Ist die Zustellung nicht möglich, stimmen wir das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber ab. Eine kostenpflichtige zweite Zustellung, Rückbeförderung oder Lagerung richtet sich nach einer Vereinbarung oder den gesetzlichen Regelungen über Transporthindernisse. Der bloße erfolglose Zustellversuch gilt nicht automatisch als ordnungsgemäße Ablieferung.
Bei Dokumententransporten schulden wir die vereinbarte Beförderung und Übergabe. Eine förmliche Zustellung, rechtliche Fristprüfung oder besondere Beweissicherung ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
10. Stornierung: höchstens 35 % des Auftragswerts
Der Auftraggeber kann einen noch nicht vollständig ausgeführten Transportauftrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Bitte teilen Sie eine Stornierung möglichst unter Angabe der Auftragsnummer per E-Mail an info@falkenkurier.de mit. Andere gesetzlich zulässige Erklärungsformen bleiben möglich.
Berechnung der Stornokosten
Bei einer freien Kündigung berechnen wir ausschließlich den im Einzelfall nach § 415 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 HGB zustehenden Betrag: vereinbarte Vergütung und gesetzlich erstattungsfähige Aufwendungen, abzüglich ersparter Aufwendungen und des gesetzlich anzurechnenden anderweitigen Erwerbs. Dieser Betrag ist auf höchstens 35 % des vereinbarten Gesamtpreises des stornierten Auftrags begrenzt. Bei der Stornierung eines abgrenzbaren Auftragsteils gilt die Grenze für dessen vereinbarten Preis.
Die 35 % werden nicht automatisch in voller Höhe fällig. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch besteht. Auch ohne diesen Nachweis berechnen wir keinen Betrag, der den tatsächlichen gesetzlichen Anspruch überschreitet. Auf Verlangen erläutern wir die Berechnung.
Bereits geleistete Zahlungen und eine Vergütung für bereits ausgeführte Teile desselben stornierten Auftrags werden angerechnet. Für dieselbe Stornierung verlangen wir daneben weder eine weitere Stornopauschale noch die gesetzliche pauschale Fautfracht. Ein Guthaben wird erstattet.
Bei einer unverbindlichen Anfrage, einem wirksamen gesetzlichen Widerruf oder einer berechtigten Beendigung wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung fällt diese Stornogebühr nicht an. Beruht die Kündigung auf Gründen aus unserem Risikobereich, gelten die gesetzlichen Ausschlüsse und Einschränkungen des Vergütungsanspruchs. Weitere gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
Befindet sich die Sendung bereits in unserer Obhut, stimmen wir ihre sichere Übergabe ab. Eine zusätzlich beauftragte Rück- oder Weiterbeförderung ist eine gesonderte Leistung, deren Preis vor Beauftragung mitgeteilt wird; zwingende gesetzliche Notfallmaßnahmen bleiben unberührt.
11. Haftung und Versicherung
Unsere Haftung richtet sich nach den auf den jeweiligen Transport anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Für innerdeutsche Güterbeförderungen gelten insbesondere die §§ 407 ff. HGB. Für grenzüberschreitende Straßentransporte gilt die CMR, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Bei Luft- oder kombinierten Transporten können andere zwingende Vorschriften und internationale Übereinkommen maßgeblich sein.
Bei gewöhnlichen Frachttransporten nach HGB ist die gesetzliche Haftung für Verlust oder Beschädigung grundsätzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des maßgeblichen Rohgewichts und für Lieferfristüberschreitung grundsätzlich auf das Dreifache der Fracht begrenzt. Sonderziehungsrechte sind eine internationale Recheneinheit, keine festen Eurobeträge. Die Voraussetzungen, Ausnahmen und der Wegfall von Haftungsbegrenzungen richten sich nach dem Gesetz, insbesondere § 435 HGB. Für Umzugsgut gelten die Besonderheiten in Ziffer 13.
Diese AGB enthalten keinen zusätzlichen Ausschluss der Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder für sonstige zwingend zu ersetzende Schäden. Die gesetzlichen Regeln über Mitverursachung, Beweislast und die Verantwortung für eingesetzte Personen bleiben maßgeblich.
Gesetzliche Haftung und Versicherungsschutz sind zu unterscheiden. Eine Versicherungssumme bedeutet keine automatische Entschädigung jeder Sendung bis zu dieser Summe. Ein zusätzlicher Transportversicherungsschutz oder eine höhere Haftung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung vor Transportbeginn. Inhalt, versicherter Wert, Deckungsumfang, Ausschlüsse und gegebenenfalls Selbstbehalt müssen aus der jeweiligen Bestätigung hervorgehen. Ein mitgeteilter Warenwert allein begründet keine zusätzliche Deckung.
12. Schadensmeldungen bei gewöhnlichen Frachttransporten
Bitte prüfen Sie die Sendung bei Ablieferung, dokumentieren Sie erkennbare Schäden und bewahren Sie Verpackung und Nachweise für die Klärung möglichst auf. Schäden können an info@falkenkurier.de gemeldet werden. Eine Schadenmeldung beim Fahrer ist im gesetzlichen Rahmen ebenfalls möglich.
Bei Anwendbarkeit des § 438 HGB gilt: Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind spätestens bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Ohne rechtzeitige Anzeige wird die vertragsgemäße Ablieferung vermutet; ein Schadenersatzanspruch wegen Güterschadens erlischt dadurch nicht automatisch. Ansprüche wegen Lieferfristüberschreitung erlöschen grundsätzlich, wenn diese nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt wird. Eine Anzeige nach Ablieferung muss in Textform erfolgen; die rechtzeitige Absendung genügt.
Für internationale Transporte und Umzugsgut können abweichende Vorschriften gelten. Gesetzliche Ausnahmen, Verjährungsregeln und besondere Informationspflichten bleiben unberührt. Wir setzen keine zusätzliche pauschale Ausschlussfrist von 24 oder 48 Stunden.
13. Besondere Hinweise bei Beförderung von Umzugsgut
Wenn der Auftrag rechtlich eine Beförderung von Umzugsgut ist, gelten ergänzend die §§ 451 ff. HGB. Nicht jeder Transport eines einzelnen Möbelstücks ist automatisch ein Umzug. Maßgeblich sind der tatsächliche Auftrag und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Haftung und zusätzliche Absicherung
Bei Verlust oder Beschädigung von Umzugsgut ist die gesetzliche Haftung grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter des zur Vertragserfüllung benötigten Laderaums begrenzt (§ 451e HGB). Gesetzliche Ausnahmen und der gesetzliche Wegfall von Begrenzungen bleiben unberührt. Es besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern. Bitte sprechen Sie uns vor Vertragsschluss darauf an, damit die konkrete Möglichkeit und ihre Bedingungen geklärt werden können. Eine Erweiterung gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Besondere Fristen für Schadenanzeigen
Bei Umzugsgut erlöschen Ansprüche wegen äußerlich erkennbarer Verluste oder Beschädigungen grundsätzlich, wenn der Schaden nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt wird; bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden beträgt die Frist 14 Tage nach Ablieferung (§ 451f HGB). Für Lieferfristüberschreitungen gilt grundsätzlich die 21-Tage-Frist. Nach Ablieferung erfolgt die Anzeige in Textform; rechtzeitige Absendung genügt.
Gegenüber Verbrauchern setzt die Berufung auf Haftungsbegrenzungen und diese Ausschlussfristen die gesetzlich vorgeschriebenen gesonderten Hinweise voraus. Insbesondere sind die Haftungshinweise bei Vertragsschluss und die Hinweise auf Form, Fristen und Rechtsfolgen der Schadenanzeige spätestens bei Ablieferung zu erteilen (§ 451g HGB). Diese AGB ersetzen die erforderliche konkrete Unterrichtung nicht.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen zur Beförderung von Waren besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Eine solche Terminvereinbarung muss sich aus dem konkreten Auftrag ergeben. Die Möglichkeit einer Kündigung nach Ziffer 10 bleibt bestehen.
Soweit bei einem anderen Verbrauchervertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleibt es uneingeschränkt erhalten. Die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind dem Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert bereitzustellen. Diese Ziffer enthält keinen allgemeinen Verzicht auf das Widerrufsrecht. Für einen wirksamen Widerruf wird keine 35-%-Stornogebühr berechnet; etwaiger gesetzlicher Wertersatz richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
15. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine Einwilligung in Werbung oder in eine davon unabhängige Datenverarbeitung.
Es gilt deutsches Recht, soweit zwingende internationale Vorschriften nicht vorgehen. Verbrauchern wird dadurch der Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates nicht entzogen, soweit diese gesetzlich anwendbar sind. Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Regeln.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen. Änderungen auf dieser Website ändern bereits geschlossene Verträge nicht automatisch.